Checkliste: Vorbereitung für die Österreich-Reise
Bevor Sie die Grenze nach Österreich überqueren, sollten Sie folgende Punkte überprüft haben:
- Gültige Vignette für Ihr Fahrzeug vorhanden (Klebevignette oder eVignette)?
- Bei eVignette: Ist das Kennzeichen korrekt eingetragen?
- Bei eVignette: Ist die Vignette bereits ab Mitternacht des heutigen Tages gültig?
- Klebevignette korrekt an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht?
- Gültigkeitsdauer der Vignette ausreichend für Hin- und Rückfahrt?
- Streckenmaut-Abschnitte auf der geplanten Route geprüft?
- Ausreichend Bargeld oder Kreditkarte für eventuelle Streckenmaut?
- Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung) vollständig?
- Führerschein gültig und mitgeführt?
- Österreichische Verkehrsregeln bekannt (Tempolimits, Winterreifenpflicht)?
- Notfallnummern für Österreich bekannt (Polizei: 133, Feuerwehr: 122, Rettung: 144)?
- Kaufbeleg der Vignette gespeichert oder ausgedruckt?
Strafen bei fehlender oder ungültiger Vignette
| Situation | Betrag | Frist |
|---|---|---|
| Ersatzmaut (freiwillige Zahlung vor Ort) | 120 € | Sofort |
| Bußgeld bei Nichtbezahlung der Ersatzmaut | 300 € – 3.000 € | Behördliches Verfahren |
| Manipulierte Vignette (abgelöst, übertragen) | bis zu 3.000 € | Behördliches Verfahren |
| Falsch angebrachte Klebevignette | Ersatzmaut 120 € | Sofort |
| eVignette mit falschem Kennzeichen | Ersatzmaut 120 € | Sofort |
Die Kontrolle erfolgt durch automatische Kennzeichenerfassung an Kontrollpunkten sowie durch mobile Kontrollen der Polizei und ASFINAG-Mitarbeiter. Ausländische Fahrzeuge werden genauso kontrolliert wie österreichische.
Grenzen und Ausnahmen
Nicht alle Straßen in Österreich sind vignettenpflichtig. Die folgenden Ausnahmen und Sonderfälle sind relevant:
- Bundesstraßen (B-Straßen): Keine Vignettenpflicht. Viele Reisende nutzen B-Straßen als Alternativroute, um die Vignette zu sparen – dies ist legal.
- Streckenmautpflichtige Abschnitte: Einige Autobahn-Abschnitte haben zusätzlich zur Vignette eine Streckenmaut (z.B. Brenner A13, Tauern A10, Karawankentunnel A11).
- Fahrzeuge über 3,5 t zGG: Keine Vignettenpflicht, stattdessen streckenbezogene Maut über GO-Box.
- Einsatzfahrzeuge: Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste sind von der Vignettenpflicht befreit.
- Fahrzeuge mit Behindertenausweis: Unter bestimmten Voraussetzungen Befreiung möglich – Nachweis erforderlich.
- Motorräder mit Beiwagen: Gelten als Motorrad – günstigerer Tarif.
- Anhänger und Wohnwagen: Kein eigener Vignettentyp erforderlich – das Zugfahrzeug benötigt die Vignette.
- Kurzstrecken auf Autobahnen (Auffahrt bis nächste Abfahrt): Keine legale Ausnahme – Vignettenpflicht gilt auch für kurze Strecken.
Streckenmaut-Übersicht
Zusätzlich zur Vignette wird auf folgenden Strecken eine Streckenmaut erhoben. Diese ist separat zu entrichten und wird nicht durch die Vignette abgedeckt.
| Strecke | Autobahn | Maut PKW (ca.) | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Brennerautobahn (Innsbruck–Brenner) | A13 | 11,00 € | Wichtige Route nach Italien |
| Tauernautobahn (Salzburg–Villach) | A10 | 13,50 € | Abschnitt Werfen–Villach |
| Karawankentunnel (Villach–Slowenien) | A11 | 8,00 € | Grenzübergang nach Slowenien |
| Arlberg-Straßentunnel | S16 | 12,50 € | Alternative zur Arlberg-Passstraße |
| Großglockner-Hochalpenstraße | (keine A/S) | 37,00 € | Saisonbetrieb, Privatstraße |
Die Preise können sich jährlich ändern. Aktuelle Preise finden Sie auf der offiziellen ASFINAG-Website.
Beschwerden und Einsprüche
Wenn Sie der Meinung sind, dass eine Mautstrafe zu Unrecht ausgestellt wurde, haben Sie folgende Möglichkeiten:
Einspruch gegen Ersatzmaut
Schreiben Sie innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Bescheids an die ASFINAG. Geben Sie an: Kennzeichen, Datum der Kontrolle, Ort, Ihre Begründung und ggf. Nachweis der gültigen Vignette (Kaufbeleg, Screenshot der eVignette).
Kontakt ASFINAG: Rotenturmstraße 5–9, 1010 Wien, Österreich. Telefon: +43 50108-0. E-Mail: [email protected]
Einspruch gegen Bußgeldbescheid
Bußgeldbescheide werden von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde ausgestellt. Einspruch ist innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung möglich. Bei grenzüberschreitenden Fällen kann die Vollstreckung in Deutschland über das EU-Rechtshilfeabkommen erfolgen.
Allgemeine Beschwerden
Für allgemeine Beschwerden über den ASFINAG-Service steht die Volksanwaltschaft Österreich zur Verfügung: Singerstraße 17, 1010 Wien. Telefon: +43 1 51505-0.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann ich die Vignette in Deutschland kaufen?
Ja. Die österreichische Vignette ist in Deutschland bei ADAC-Geschäftsstellen, ausgewählten Tankstellen nahe der Grenze sowie im ASFINAG-Webshop erhältlich.
Gilt die Vignette auch für Wohnmobile?
Ja, für Wohnmobile bis 3,5 t zGG gilt der PKW-Tarif. Wohnmobile über 3,5 t benötigen stattdessen eine GO-Box für die streckenbezogene Maut.
Was passiert, wenn ich die Vignette falsch anbringe?
Eine falsch angebrachte Klebevignette (z.B. an der Außenseite der Scheibe oder an einem anderen Fahrzeugteil) kann als ungültig gewertet werden. Die Ersatzmaut von 120 € kann fällig werden.
Kann ich die eVignette stornieren?
Nein. Einmal gekaufte Vignetten können grundsätzlich nicht storniert oder erstattet werden. Ausnahmen gelten nur bei technischen Fehlern seitens der ASFINAG.
Gilt die österreichische Vignette auch in anderen Ländern?
Nein. Die österreichische Vignette gilt ausschließlich auf dem österreichischen Autobahnnetz. Für andere Länder (z.B. Slowenien, Ungarn, Schweiz) sind separate Vignetten erforderlich.
Muss ich als Durchreisender (z.B. auf dem Weg nach Italien) auch eine Vignette kaufen?
Ja. Sobald Sie eine österreichische Autobahn oder Schnellstraße nutzen, gilt die Vignettenpflicht – auch für Durchreisende. Es gibt keine Ausnahme für Transitverkehr.
Wie lange ist die Jahresvignette gültig?
Die Jahresvignette ist vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres gültig – das sind ca. 14 Monate. Sie ist ab dem 1. November des Vorjahres erhältlich.
Gibt es eine Vignette für Elektrofahrzeuge?
Nein. Elektrofahrzeuge sind nicht von der Vignettenpflicht befreit. Es gelten dieselben Regeln wie für konventionelle Fahrzeuge.